Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle von GR8 Productions übernommenen Film- und Fotoproduktionen.

Sie finden ebenfalls Anwendung auf künftige, gleichartige Verträge, auch wenn nicht erneut

darauf hingewiesen wird.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, GR8

Productions stimmt diesen ausdrücklich zu.

Individuelle Vereinbarungen zwischen GR8 Productions und dem Auftraggeber haben

Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erstellung von individuellen Foto- und Filmproduktionen durch

GR8 Productions gegen Zahlung eines Honorars. GR8 Productions erfüllt den Vertrag durch

die Aufnahme, Bearbeitung und Bereitstellung der erstellten Fotos und Filme sowie durch die

Einräumung der Nutzungsrechte.

Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines durch den Auftraggeber freigegebenen

Konzepts. Alle bereitgestellten Unterlagen, Vorgaben und Informationen gelten als

vollständig, korrekt und verbindlich.

Spätere Ergänzungen oder .nderungswünsche sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags

und werden nur gegen eine gesonderte Vergütung erbracht. Dies gilt insbesondere für

zusätzliche Dreharbeiten oder Fotoshootings, die einen erneuten Termin erfordern.

3. Vertragsschluss

GR8 Productions erstellt auf Grundlage von Vorgesprächen ein verbindliches Angebot, das

innerhalb der angegebenen Frist vom Auftraggeber angenommen werden kann.

Das Angebot wird per E-Mail übermittelt und kann durch Unterzeichnung oder Bestätigung

per E-Mail angenommen werden.

Mündliche Absprachen nach Vertragsschluss werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich

bestätigt werden und die andere Vertragspartei nicht unverzüglich widerspricht.

4. Auftragsdurchführung

• Fotoshootings: Die Erstellung der Bilder erfolgt an einem vereinbarten Termin. GR8

Productions wählt die finalen Fotos nach eigenem Ermessen aus und nimmt eine allgemeine

Bildoptimierung vor. Anschließend werden die Bilder in dem vereinbarten Format per

Datenübertragung oder auf einem Datenträger bereitgestellt.

• Filmproduktionen: Der Auftraggeber erhält nach dem Dreh einen Rohschnitt und

kann bis zu zwei Korrekturschleifen kostenfrei verlangen. Danach wird der Feinschnitt

erstellt. Nach der finalen Abnahme sind keine weiteren Änderungen mehr möglich.

.nderungswünsche müssen innerhalb von 14 Werktagen mitgeteilt werden, andernfalls

verfällt das Änderungsrecht.

• Terminabsagen & Ausfallhonorar:

• Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus Gründen ab, die er zu vertreten

hat, ist er zur Zahlung eines Ausfallhonorars verpflichtet.

• Das Ausfallhonorar umfasst sämtliche eingeplanten Kosten, insbesondere Equipment-

Mieten und Tagessätze der gebuchten Mitarbeiter.

• Wird ein Dreh aufgrund schlechter Wetterverhältnisse abgesagt, trägt der

Auftraggeber die Kosten für gemietetes Equipment in voller Höhe sowie 50 % der

Tagessätze der eingeplanten Mitarbeiter.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

• Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der gesamten Projektlaufzeit ein

Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zur Verfügung steht.

• Der Dreh-/Shooting-Termin ist so vorzubereiten, dass die Aufnahmen pünktlich und

ohne Störungen durchgeführt werden können.

• Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, sind mit dem üblichen

Stundenhonorar von GR8 Productions zu vergüten.

• Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, kann GR8

Productions eine angemessene Entschädigung verlangen oder eine Frist mit

Kündigungsandrohung setzen.

6. Leistungszeit

• Die vereinbarte Produktionszeit beginnt nach Bereitstellung aller erforderlichen

Informationen sowie ggf. nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

• Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu einer entsprechenden Verlängerung

der Leistungszeit.

• Bei höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum des Ereignisses.

Dauert der Zustand länger als 12 Wochen, haben beide Parteien das Recht zum Rücktritt.

Falls bereits nutzbares Material vorliegt, kann GR8 Productions eine Vergütung für den

entstandenen Aufwand verlangen.

7. Abnahme

• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung abzunehmen. Unwesentliche

Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

• Nach Fertigstellung setzt GR8 Productions eine Frist zur Abnahme. Erfolgt innerhalb

dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Material als abgenommen.

8. Honorar & Zahlungsbedingungen

• Die vereinbarten Preise basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten

Informationen. Mehraufwand aufgrund nachträglicher Änderungen oder falscher Angaben

wird gesondert berechnet.

• Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Bei verspäteter

Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie eine

Mahngebühr von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.

• Eine vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

9. Nutzungsrechte

• Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält der Auftraggeber die

uneingeschränkten gewerblichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten

Arbeiten.

• Falls der Auftraggeber lizenzierte Musik für eine Filmproduktion wünscht, wird diese

durch GR8 Productions lizenziert und eine Unterlizenz erteilt. Die Nutzung ist nur im

Rahmen dieser Lizenz gestattet.

• GR8 Productions hat das Recht auf Namensnennung in Verbindung mit den erstellten

Werken.

10. Mängelrechte & Haftung

• Abweichungen in Stil, Bildsprache und künstlerischer Gestaltung sind kein Mangel,

sofern keine spezifischen Vorgaben gemacht wurden.

• M.ngelrügen sind innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme möglich.

• Falls nach Prüfung kein tatsächlicher Mangel vorliegt, sind die entstandenen Kosten

der Fehlersuche vom Auftraggeber zu tragen.

11. Schadensersatz & Haftungsausschluss

• GR8 Productions haftet für Schäden nur im Rahmen vorhersehbarer und typischer

Risiken.

• Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Requisiten mit einem Wert über 1.000 €

selbst zu versichern.

• Schäden, die durch den Auftraggeber oder fehlende Absicherungen entstehen, gehen

nicht zu Lasten von GR8 Productions.

12. Vertragsbeendigung

• Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist GR8

Productions berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu

verlangen.

• Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

13. Datenschutz & Vertraulichkeit

• Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen verarbeitet.

• Der Auftraggeber ist für die Einholung von Einwilligungen bei aufgenommenen

Personen verantwortlich.

• GR8 Productions verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über interne Informationen des

Auftraggebers.

14. Referenznutzung

• GR8 Productions ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und erstellte

Foto- & Filmwerke für eigene Marketingzwecke zu nutzen (Webseite, Showreels, Social

Media).

15. Schlussbestimmungen

• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

• Gerichtsstand ist der Sitz von GR8 Productions, sofern der Auftraggeber Kaufmann im

Sinne des HGB ist.